Allgemeine Geschäftsbedinungungen

Allgemeine Geschäftsbedinungungen (AGB) der into the wold GesbR, Königsklostergasse 5, 1060 Wien (nachfolgend “Veranstalter”), letztgültige Fassung:

Mit der Buchung eines Packages oder einzelner Programmpunkte akzeptiert der*die Teilnehmer*in die Teilnahmebedingungen (https://www.intothewold.at/teilnahmebedingungen) sowie die Datenschutzbestimmungen (https://www.intothewold.at/datenschutzerklaerung/) des Veranstalters und diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dritten werden nicht anerkannt.

Jede Anmeldung, Buchung oder Kauf über die Website www.intothewold.at ist rechtlich bindend. Er verpflichtet somit zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Leistungen. 

Dem Veranstalter ist es zu jeder Zeit vorbehalten, den Ablauf, die Auswahl der Programmpunkte, der Protagonist*innen oder die Routen bei der Veranstaltung into the wold zu ändern. Soweit diese Änderungen zumutbar und sachlich gerechtfertigt sind, berechtigen sie zu keiner Refundierung. Eine Terminänderung aufgrund von Fällen Höherer Gewalt führt dazu, dass die Tickets automatisch für einen angebotenen Ersatztermin gelten. Jedoch können Käufer*innen ihre Tickets im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung bis spätestens einen Monat vor dem Ersatztermin kostenfrei mittels schriftlicher Bekanntgabe per E-Mail an info@intothewold.at stornieren. 

Ein automatischer Anspruch aufgrund des Ausfalls einer oder mehrerer Programmpunkte oder einer nur teilweisen Nutzbarkeit der Veranstaltungsstätte (etwa infolge von Höherer Gewalt) ist ausgeschlossen. Im Falle einer vom Veranstalter nicht verschuldeten Absage, Verschiebung bzw. Ablauf- oder Routenänderung (etwa infolge von Höherer Gewalt) werden keine Spesen (wie Hotel, Zugtickets, Bikeverleih) ersetzt. Über Absagen, Verschiebungen, wesentliche Veränderungen kann der Veranstalter auch per E-Mail oder über die Website des Veranstalters informieren.

„Höhere Gewalt“ im Sinne der AGB ist jedes außergewöhnliche Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle des Veranstalters entzieht, das sich direkt auf die Veranstaltung auswirkt und die Veranstaltung unmöglich, undurchführbar oder unsicher macht. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Bedrohung durch Terrorismus oder Krieg, öffentliche Katastrophen, Epidemien oder Pandemien, Gesetze, Verordnungen, Bescheide oder Entscheidungen einer nationalen, internationalen oder anderen zuständigen Behörde, einschließlich nationaler und internationaler Reise- und/oder Einreisebeschränkungen sowie sonstige Beschränkungen und/oder Auflagen, die geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit der Veranstaltung zu beeinträchtigen. Festgehalten wird, dass die eine Pandemie oder Epidemie sowie etwaige Gesetze, Verordnungen oder Bescheide einer öffentlichen Behörde, die im Zusammenhang mit einer solchen Pandemie oder Epidemie erlassen wurden, als Fall Höherer Gewalt im Sinne dieser AGB gelten und zwar unabhängig davon, ob dies vorhersehbar war oder nicht.

Eine Ticketrücknahme (Tausch oder Rückkauf) ist im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung bis einen Monat vor dem etwaigen Ersatztermin möglich. Sämtliche Auflagen und Maßnahmen, die vom Gesetzgeber, einer Behörde oder dem Veranstalter festgelegt werden, sind von sämtlichen Teilnehmer*innen ausnahmslos einzuhalten bzw. zu berücksichtigen. Sofern ein*e Teilnehmer*in eine solche Auflage oder Maßnahme nicht einhält, ist der Veranstalter berechtigt, dem*der Teilnehmer*in den Zutritt zur Veranstaltung ersatzlos zu  verweigern bzw. ihn*sie der Veranstaltung zu verweisen. Der*die Teilnehmer*in ist in diesen Fällen weder zum Retournieren der Tickets berechtigt, noch stehen ihr*ihm sonstige Ersatzansprüche gegen den Veranstalter zu.

Im Falle der vollständigen Absage der Veranstaltung können Tickets retourniert werden. Der Ablauf der Refundierung wird dabei vom Veranstalter zeitgerecht auf der Website bekannt gegeben. Im Falle einer Refundierung können allfällige Gebühren nicht rückerstattet werden, da die entsprechenden Leistungen im Rahmen der Vertragsabwicklung bereits erbracht wurden. Die Höhe der Gebühren kann dabei variieren, beträgt aber üblicherweise rund 10%.

Muss die Veranstaltung in Fällen Höherer Gewalt nicht gänzlich abgesagt, jedoch die Kapazität der Veranstaltung reduziert (zur Einhaltung von Sicherheitsabständen oder der Beschränkungen der höchstzulässigen Besucherzahl) werden, kann der Veranstalter entscheiden, welche Teilnehmer*innen zum Besuch der Veranstaltung berechtigt sind. Für jene Teilnehmer*innen, die in Folge dieser Entscheidung nicht berechtigt werden, entsteht ein Anspruch einer Refundierung der Ticketkosten. 

Tickets dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Missbrauch wird geahndet. Für die Anreise zur Veranstaltungsstätte sind die Teilnehmer*innen selbst verantwortlich, ebenso auch für ihr rechtzeitiges Erscheinen.

Gewinnspiele/Verlosungen von Tickets oder ähnliches dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalter durchgeführt werden. Über eine allfällige eingeschränkte Möglichkeit der Übertragbarkeit personalisierter Tickets wird der Veranstalter die Erwerber*innen vor dem Erwerb von Tickets informieren.

Die Teilnehmer*innen haben prinzipiell kein Recht, den vermittelten Kaufvertrag über die Eintrittskarten zu widerrufen, da Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.

Sofern sich aufgrund unvorhergesehener Umstände für die Teilnehmer*innen ein Widerrufsrecht ergibt, sind folgende Bestimmungen anwendbar:

Die Widerrufsfrist beträgt, so sie nicht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG ausgeschlossen ist, vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der*die Teilnehmer*in den Veranstalter, into the wold GesbR, Königklostergasse 5, 1060 Wien) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Kaufvertrag zu widerrufen, informieren. Der*die Teilnehmer*in kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der*die Teilnehmer*in die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Für den Fall, dass der*die Teilnehmer*in ein bestehendes Widerrufsrecht wirksam ausübt, werden alle Zahlungen einschließlich etwaiger Lieferkosten spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Kaufvertrages bei uns eingegangen ist, zurückgezahlt und dem*die Teilnehmer*in die Berechtigung zur Teilnahme an der Veranstaltung entzogen. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der*die Teilnehmer*in bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. Es sei denn, mit der*dem Teilnehmer*in wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Muster-Widerrufsformular

Der*die Teilnehmer*in kann das folgende Formular verwenden und an uns senden, wenn er den Vertrag widerrufen will:

An into the wold GesbR, Königsklostergasse 5, 1060 Wien, E-Mail: info@intothewold.at, 

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Abgeschlossen am:

Name des/der Teilnehmers*in:

Anschrift des/der Teilnehmers*in:

Unterschrift des/der Teilnehmers*in (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

Der Veranstalter ist berechtigt, diese AGB zu ändern und sie den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Etwaige Änderungen werden den Teilnehmer*innen an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der*die Teilnehmer*in nicht binnen eines Monats nach Zustellung schriftlich widerspricht. Wir verpflichten uns, bei der Übersendung der geänderten AGB schriftlich auf die einmonatige Frist hinzuweisen.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine nichtvorhergesehene Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist das für Wien Mariahilf sachlich zuständige Gericht.