Teilnahmebedingungen

  1. Die Teilnehmer*innen sind einverstanden, dass seine*ihre Personen- und Adressdaten zum Zweck der Organisation der Veranstaltung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Adressdaten der Teilnehmer*innen werden nicht an Dritte weitergegeben.
  2. Der Veranstalter – bzw. von ihm beauftragte Partner*innen – dürfen Foto- und Bewegtbild-Aufnahmen von den Teilnehmer*innen machen und diese uneingeschränkt und zeitlich nicht limitiert verwerten. Die Programmpunkte von into the wold werden größtenteils fotografisch und filmisch begleitet. Mit dem Erwerb eines Tickets erklären sich die Teilnehmer*innen damit einverstanden, dass der Veranstalter buero balanka OG sowie der Bregenzerwald Tourismus und das Land Vorarlberg das generierte Bildmaterial für alle Zwecke zur Bewerbung des Radfahrens im Bregenzerwald räumlich und zeitlich uneingeschränkt nützen und an Dritte weitergeben dürfen.
  3. Die Teilnahme an into the wold erfolgt auf eigene Verantwortung.
  4. Der Veranstalter haftet für keinerlei Ereignisse bzw. Unfälle oder sonstige Schäden (auch nicht an oder durch Dritte) und zwar weder vor, während oder nach den Veranstaltungen im Rahmen von into the wold. Die Teilnehmer*innen haben selbst dafür Sorge zu tragen, sich bei einer in Österreich zugelassenen Versicherungsanstalt um eine Haftpflichtversicherung zu kümmern.
  5. Die Veranstaltung findet auf öffentlichen Straßen und Wegen statt. Die Strecken sind NICHT gesperrt. Die Straßenverkehrsordnung ist rigoros einzuhalten. Auf sämtlichen Wegen der Route haben sich die Teilnehmer*innen so zu verhalten, dass sie andere Benützer*innen nicht gefährden.
  6. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, das Fahrrad nach den gesetzlichen Bestimmungen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auszurüsten und für die Verkehrstauglichkeit zu sorgen
  7. Den Anordnungen der Exekutive und den Organen des Veranstalters ist gegebenenfalls Folge zu leisten! Bei Verstößen gegen die STVO kann der Veranstalter persönliche Daten der betreffenden Person an die Behörde weiterleiten.
  8. Der Veranstalter ist berechtigt bei schlechter Witterung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecke zu verkürzen und Startzeiten zu verändern.
  9. Dem Veranstalter steht das Recht zu, Teilnehmer*innen, die sich in irgendeiner Weise unkorrekt verhalten oder dem Geist der Veranstaltung zuwider handeln, von into the wold auszuschließen.
  10. Jede*r Teilnehmer*in trägt die volle Verantwortung für seinen*ihren Gesundheitszustand. Eine ärztliche Untersuchung wird empfohlen.
  11. Jede*jeder Teilnehmer*in hat einen oder mehrere Reserveschläuche bzw. geeignete Reparatursets und Reparaturwerkzeug selbst mitzuführen.
  12. Bei Absage der Veranstaltung durch behördliche Anweisung oder höhere Gewalt wird ein Ersatztermin angeboten. Tickets sind automatisch für den Ersatztermin gültig. Eine kostenfreie Stornierung ist möglich. Der Startplatz kann in diesem Fall auch kostenlos an andere Starter*innen übertragen werden.